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Zu schnell gefahren? Sank­tio­nen gemäß dem Buß­geld­ka­ta­log

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Geprüft von Steffen Klug

Anwalt und Ver­kehrs­rechts­exper­te

Letzte Aktua­li­sie­rung: November 2024

Geschätz­te Lesezeit: 10 Minuten

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Über­schrei­tung (innerorts) Bußgeld (€) Punkte Fahr­ver­bot Einspruch möglich?
bis 10 km/h
58,50 €
0
Nein
11 – 15 km/h
78,50 €
0
Nein
16 – 20 km/h
98,50 €
0
Nein
21 – 25 km/h
143,50 €
1
Nein
26 – 30 km/h
208,50 €
1
(1 Mo­­nat)*
31 – 40 km/h
288,50 €
2
1 Mo­­nat
41 – 50 km/h
428,50 €
2
1 Mo­­nat
51 – 60 km/h
591,50 €
2
2 Mo­­nate
61 – 70 km/h
738,50 €
2
3 Mo­nate
über 70 km/h
843,50 €
2
3 Mo­nate

* (Ein Fahr­verbot droht, wenn Sie in­ner­halb von 12 Mo­na­ten zwei­mal 26 km/h oder mehr zu schnell ge­fah­ren sind; ansonsten gibt es ab einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 31 km/h ein Fahr­ver­bot).

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Über­schrei­tung (innerorts) Bußgeld (€) Punkte Fahr­ver­bot Einspruch möglich?
bis 10 km/h
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11 – 15 km/h
68,50 €
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16 – 20 km/h
88,50 €
0
Nein
21 – 25 km/h
128,50 €
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26 – 30 km/h
178,50 €
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(1 Mo­­nat)*
31 – 40 km/h
228,50 €
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(1 Mo­­nat)*
41 – 50 km/h
348,50 €
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1 Mo­­nat
51 – 60 km/h
508,50 €
2
1 Mo­­nat
61 – 70 km/h
633,50 €
2
2 Mo­nate
über 70 km/h
738,50 €
2
3 Mo­nate

 * (Ein Fahr­verbot droht, wenn Sie in­ner­halb von 12 Mo­na­ten zwei­mal 26 km/h oder mehr zu schnell ge­fah­ren sind; ansonsten gibt es ab einer Über­schrei­tung von 41 km/h ein Fahr­ver­bot). 

Kurz & knapp: Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen
Wie hoch ist das Bußgeld?

Innerorts: 30 — 800 Euro
Außerorts: 20 — 700 Euro

Wann gibt es Punkte?

Punkte in Flensburg gibt es ab einer Über­schrei­tung von 21 km/h.

Wann gibt es ein Fahr­ver­bot?

Ein Fahr­ver­bot droht innerorts ab 31 km/h zu schnell, außerorts ab 41 km/h und für Wie­der­ho­lungs­tä­ter.

Welche Folgen gibt es für Fahr­an­fän­ger?

Ab einer Über­schrei­tung von 21 km/h:

  • Bußgelder
  • Ver­län­ge­rung der Probezeit um zwei Jahre
  • Teilnahme an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar

Spe­zi­fi­sche Infor­ma­tio­nen zum Geschwin­dig­keits­ver­stoß

Spiel­stra­ße
Tempo-30-Zone
Land­stra­ße
Unterwegs mit Anhänger

Ratgeber zu spe­zi­fi­schen Über­schrei­tun­gen ab 21km/h

21 km/h zu schnell

Was kostet 21 km/h zu schnell innerorts bei erlaubten 30 km/h?
Werden Sie innerorts mit einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 21 km/h geblitzt, erwartet Sie ein Bußgeld von 115 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Passiert dies in einer 30er-Zone, könnte die Buß­geld­stel­le Ihnen Vorsatz unter­stel­len, was häufig zu einer Ver­dopp­lung der Geldbuße führt.

Was kostet 21 km/h zu schnell außerorts auf der Autobahn?
Bei einer Über­schrei­tung von 21 km/h auf der Autobahn fallen ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Ein Fahr­ver­bot wird in diesem Fall jedoch nicht verhängt.

21 km/h zu schnell außerorts in der Probezeit: Welche Kon­se­quen­zen drohen?
Wer während der Probezeit mit 21 km/h über der erlaubten Geschwin­dig­keit geblitzt wird – egal ob innerorts oder außerorts – begeht einen soge­nann­ten A‑Verstoß. Die Folge ist eine Ver­län­ge­rung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Ver­pflich­tung, an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar teil­zu­neh­men.

30 km/h zu schnell

Welche Strafen drohen bei 30 km/h zu schnell innerorts?
Wer innerorts mit 30 km/h über dem Tem­po­li­mit geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von 180 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Fahr­ver­bot ist in der Regel nicht vor­ge­se­hen, es sei denn, die Wie­der­ho­lungs­tä­ter­re­ge­lung greift.

Was passiert bei 30 km/h zu schnell außerorts?
Wird eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 30 km/h außerorts fest­ge­stellt, beträgt das Bußgeld 150 Euro, und es wird ein Punkt in Flensburg ein­ge­tra­gen. Auch hier bleibt ein Fahr­ver­bot nor­ma­ler­wei­se aus.

30 km/h zu schnell in der Probezeit: Welche Kon­se­quen­zen drohen?
Ein Geschwin­dig­keits­ver­stoß von 30 km/h in der Probezeit, egal ob innerorts oder außerorts, gilt als A‑Verstoß. Die Folgen sind eine Ver­län­ge­rung der Probezeit um zwei Jahre und die Ver­pflich­tung zur Teilnahme an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar. Bei insgesamt drei A‑Verstößen in der Probezeit droht der Entzug der Fahr­erlaub­nis.

39 km/h zu schnell

Was droht bei 39 km/h zu schnell innerorts?
Wer innerorts 39 km/h über dem Tem­po­li­mit fährt, muss mit einem Bußgeld von 260 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem ein­mo­na­ti­gen Fahr­ver­bot rechnen. In städ­ti­schen Gebieten ist das Gefähr­dungs­po­ten­zi­al durch höheres Ver­kehrs­auf­kom­men und die Nähe zu Fuß­gän­gern besonders groß, weshalb die Strafen ent­spre­chend streng ausfallen.

Welche Strafen gibt es bei 39 km/h zu schnell außerorts?
Bei einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 39 km/h außerorts, bei­spiels­wei­se auf der Land­stra­ße oder Autobahn, beträgt das Bußgeld 200 Euro, begleitet von einem Punkt in Flensburg. Ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot wird verhängt, wenn Sie innerhalb eines Jahres erneut mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden.

Was bedeutet 39 km/h zu schnell in der Probezeit?
Egal, ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde: Eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 39 km/h in der Probezeit gilt als A‑Verstoß. Neben den regulären Sank­tio­nen – Bußgeld, Punkte und ggf. Fahr­ver­bot – ver­län­gert sich die Probezeit um zwei Jahre. Außerdem müssen Sie ver­pflich­tend an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar teil­neh­men.

44 km/h zu schnell

Welche Strafen drohen bei 44 km/h zu schnell innerorts?
Bei einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 44 km/h drohen Pkw-Fahrern innerorts ein Bußgeld von 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot.

Was passiert, wenn Sie außerorts 44 km/h zu schnell auf der Autobahn fahren?
Außerorts liegt das Bußgeld bei 320 Euro, ebenfalls begleitet von zwei Punkten und einem ein­mo­na­ti­gen Fahr­ver­bot.

Welche Kon­se­quen­zen haben 44 km/h zu schnell in der Probezeit?
Eine Über­schrei­tung von 44 km/h gilt für Fahr­an­fän­ger als A‑Verstoß. Dies führt zu einer Ver­län­ge­rung der Probezeit um zwei Jahre sowie der ver­pflich­ten­den Teilnahme an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar.

48 km/h zu schnell

Was passiert, wenn Sie außerorts 48 km/h zu schnell auf der Autobahn fahren?
Wenn Sie auf der Autobahn oder einer Land­stra­ße mit PKW oder Motorrad 48 km/h über dem Tem­po­li­mit fahren, erwartet Sie ein Bußgeld von 320 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sollten Sie innerhalb eines Jahres bereits einmal mit mehr als 26 km/h zu schnell erwischt worden sein, droht zusätz­lich ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot. Mit Lkw und/oder Anhänger kommen außerorts 480 Euro auf Sie zu.

Welche Strafen drohen bei 48 km/h zu schnell innerorts?
Innerorts wird eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 48 km/h strenger geahndet. Es fallen ein Bußgeld von 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot an. Innerhalb geschlos­se­ner Ort­schaf­ten ist das Unfall­ri­si­ko aufgrund dichterem Verkehr und der Nähe zu Fuß­gän­gern besonders hoch.

Welche Aus­wir­kun­gen hat 48 km/h zu schnell auf die Probezeit?
Während der Probezeit führt eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 48 km/h – egal, ob auf der Autobahn, Land­stra­ße oder innerorts – zu erheb­li­chen Kon­se­quen­zen. Zusätz­lich zu den regulären Strafen wird die Probezeit um zwei Jahre ver­län­gert, und Sie müssen ver­pflich­tend an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar teil­neh­men. Der Ort des Verstoßes hat hierbei keinen Einfluss auf die Pro­be­zeit­maß­nah­men.

25 km/h zu schnell

Was droht bei einer Über­schrei­tung von 25 km/h innerorts?
Wer innerorts mit einem Pkw oder Motorrad 25 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 115 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Fahr­ver­bot wird in diesem Fall nicht verhängt. Werden Sie jedoch mit einem Lkw oder einem Anhänger geblitzt, steigt das Bußgeld auf 175 Euro, und auch hierfür wird ein Punkt in Flensburg ein­ge­tra­gen.

Was passiert bei 25 km/h zu schnell außerorts?
Außerorts beträgt das Bußgeld für 25 km/h über dem Tem­po­li­mit 100 Euro, verbunden mit einem Punkt in Flensburg. Ein Fahr­ver­bot bleibt ebenfalls aus. Fahren Sie aller­dings mit einem Lkw oder Anhänger, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, und auch hier erfolgt ein Eintrag von einem Punkt in Flensburg.

Welche Maßnahmen drohen bei 25 km/h zu schnell in der Probezeit?
In der Probezeit gelten strengere Regeln: Werden Sie mit 25 km/h zu schnell geblitzt, egal ob innerorts oder außerorts, handelt es sich um einen A‑Verstoß. Die Kon­se­quen­zen sind eine Ver­län­ge­rung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Ver­pflich­tung, an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar teil­zu­neh­men.

33 km/h zu schnell

Was passiert bei 33 km/h zu schnell außerorts?
Wer außerorts mit einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 33 km/h erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von min­des­tens 200 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Fahr­ver­bot wird nur dann verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zuvor bereits ein Verstoß mit 26 km/h oder mehr fest­ge­stellt wurde.

Was passiert bei 33 km/h zu schnell innerorts?
Eine Über­schrei­tung von 33 km/h innerorts wird härter geahndet, da das Gefähr­dungs­po­ten­zi­al für andere Ver­kehrs­teil­neh­mer, ins­be­son­de­re Fußgänger, höher ist. Es drohen ein Bußgeld von 260 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahr­ver­bot von einem Monat.

Welche Kon­se­quen­zen hat 33 km/h zu schnell in der Probezeit?
Für Fahr­an­fän­ger hat eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 33 km/h sowohl innerorts als auch außerorts erheb­li­che Folgen. Außerorts fallen 200 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und kein Fahr­ver­bot an. Innerorts hingegen werden 260 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot verhängt. In beiden Fällen wird die Probezeit um zwei Jahre ver­län­gert, und die Teilnahme an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar wird ver­pflich­tend.

40 km/h zu schnell

Was passiert, wenn Sie außerorts 40 km/h zu schnell auf der Autobahn fahren?
Wenn Sie auf der Autobahn oder einer Land­stra­ße 40 km/h über dem Tem­po­li­mit fahren, erwartet Sie ein Bußgeld von 200 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sollten Sie innerhalb eines Jahres bereits einmal mit mehr als 26 km/h zu schnell erwischt worden sein, droht zusätz­lich ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot.

Welche Strafen drohen bei 40 km/h zu schnell innerorts?
Innerorts wird eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 40 km/h strenger geahndet. Es fallen ein Bußgeld von 260 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot an. Innerhalb geschlos­se­ner Ort­schaf­ten ist das Unfall­ri­si­ko aufgrund dichterem Verkehr und der Nähe zu Fuß­gän­gern besonders hoch.

Wie viel Toleranz gibt es bei einer Über­schrei­tung von 40 km/h?
Bei Geschwin­dig­keits­ver­stö­ßen unter 100 km/h wird in der Regel eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob Sie auf der Autobahn, Land­stra­ße oder in der Stadt geblitzt werden.

Welche Aus­wir­kun­gen hat 40 km/h zu schnell auf der Autobahn auf die Probezeit?
Während der Probezeit führt eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 40 km/h – egal, ob auf der Autobahn, Land­stra­ße oder innerorts – zu erheb­li­chen Kon­se­quen­zen. Zusätz­lich zu den regulären Strafen wird die Probezeit um zwei Jahre ver­län­gert, und Sie müssen ver­pflich­tend an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar teil­neh­men. Der Ort des Verstoßes hat hierbei keinen Einfluss auf die Pro­be­zeit­maß­nah­men.

46 km/h zu schnell

Welche Strafen drohen bei 46 km/h zu schnell innerorts?
Bei einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 46 km/h drohen Pkw-Fahrern innerorts ein Bußgeld von 400 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot.

Was passiert, wenn Sie außerorts 46 km/h zu schnell auf der Autobahn fahren?
Außerorts liegt das Bußgeld bei 320 Euro, ebenfalls begleitet von zwei Punkten und einem ein­mo­na­ti­gen Fahr­ver­bot.

Welche Kon­se­quen­zen haben 46 km/h zu schnell in der Probezeit?
Eine Über­schrei­tung von 46 km/h gilt für Fahr­an­fän­ger als A‑Verstoß. Dies führt zu einer Ver­län­ge­rung der Probezeit um zwei Jahre sowie der ver­pflich­ten­den Teilnahme an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar.

51 km/h zu schnell

Was passiert bei 51 km/h zu schnell außerorts?
Außerorts wird eine Über­schrei­tung von 51 km/h mit einem Bußgeld von 480 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem ein­mo­na­ti­gen Fahr­ver­bot geahndet.

Welche Strafen drohen bei 51 km/h innerorts zu schnell?
Innerorts wird eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 51 km/h strenger geahndet. Es fallen ein Bußgeld von 560 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein zwei­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot an.

Welche Folgen hat 51 km/h zu schnell in der Probezeit?
In der Probezeit wird eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 51 km/h als A‑Verstoß gewertet. Dies führt zu einer Ver­län­ge­rung der Probezeit um zwei Jahre sowie zur ver­pflich­ten­den Teilnahme an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar. Diese Maßnahmen gelten in der Regel beim ersten der­ar­ti­gen Verstoß.

Wir wissen was zu tun ist, bei Strafen für zu schnelles Fahren

Unser Anspruch ist die Ver­fah­rens­ein­stel­lung, bei bestem Service, voller Trans­pa­renz und ohne Kos­ten­ri­si­ko. Wir kom­bi­nie­ren lang­jäh­ri­ge Expertise mit moderns­ter Software, um der Gegen­sei­te immer voraus zu sein und exzel­len­te Rechts­be­ra­tung digital verfügbar zu machen. Prüfen Sie noch heute einen Einspruch mit Blit­zer­be­ra­ter.

Das sagen unsere Kunden

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Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung innerorts vs. Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung außerorts

Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen innerorts und außerorts werden unter­schied­lich hart bestraft. Besonders in der Probezeit kann zu schnelles Fahren als A‑Verstoß gewertet werden, was schwer­wie­gen­de Folgen hat.

Innerorts sind die Strafen strenger, da das Unfall­ri­si­ko und die Gefähr­dung anderer Ver­kehrs­teil­neh­mer höher sind. Bußgelder beginnen bei 30 Euro und können bis zu 800 Euro betragen. Punkte in Flensburg gibt es ab 21 km/h zu schnell, und ein Fahr­ver­bot droht ab einer Über­schrei­tung von 31 km/h.

Außerorts sind die Strafen etwas milder, doch auch hier gibt es Kon­se­quen­zen. Die Bußgelder starten bei 20 Euro und können bis zu 700 Euro reichen. Punkte in Flensburg werden ebenfalls ab 21 km/h zu schnell verhängt, und ab 41 km/h kann ein Fahr­ver­bot folgen.

Die genauen Strafen können der ent­spre­chen­den Buß­geld­ta­bel­le entnommen werden.

Geschwin­dig­keits­be­grif­fe

Min­dest­ge­schwin­dig­keit
Höchst­ge­schwin­dig­keit
Richt­ge­schwin­dig­keit
Schritt­ge­schwin­dig­keit

Welche Bußgelder gibt es bei einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung noch?

Gemäß der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) sind Pkw-Fahrer ver­pflich­tet, ihre Geschwin­dig­keit den aktuellen Wetter- und Stra­ßen­be­din­gun­gen anzu­pas­sen. Das bedeutet, dass bei schlech­ter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis die Geschwin­dig­keit ent­spre­chend reduziert werden muss. In solchen Situa­tio­nen ist es wichtig, besonders vor­sich­tig und langsamer zu fahren.

Zusätz­lich droht ein ein­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall werden sie als Wie­der­ho­lungs­tä­ter ein­ge­stuft.

 

Welche Bußgelder, Punkte oder Fahr­ver­bo­te gemäß dem aktuellen Buß­geld­ka­ta­log bei anderen Geschwin­dig­keits­ver­stö­ßen auf Sie zukommen können, erfahren Sie im Folgenden:


Buß­geld­ta­bel­le: Strafen bei Miss­ach­tung beson­de­rer Ver­kehrs­si­tua­tio­nen
Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahr­ver­bot Einspruch möglich?
Schritt­ge­schwin­dig­keit nicht eingehalten
20 €
0
Nein
Geschwin­dig­keit nicht angepasst (z. B. Bahn­über­gang)
100–145 €
1
Nein
Gefähr­dung von Kindern/Älteren (z. B. man­gel­haf­te Bremsen)
80 €
1
Nein
Ohne Grund langsam gefahren (Ver­kehrs­fluss behindert)
20 €
0
Nein
llegales Kraft­fahr­zeug­ren­nen (ohne Gefähr­dung)
Geld- oder Frei­heits­stra­fe bis 2 Jahre
3
Fahr­erlaub­nis­ent­zug
Illegales Rennen mit Gefähr­dung
Geld- oder Frei­heits­stra­fe bis 5 Jahre
3
Fahr­erlaub­nis­ent­zug
Illegales Rennen mit Ver­letz­ten
Frei­heits­stra­fe 6 Monate bis 5 Jahre
3
Fahr­erlaub­nis­ent­zug
Radar-/La­ser­stör­ge­rät betrieben
75 €
1
kein Fahr­ver­bot
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Geblitzt in der Probezeit

Die Probezeit ist eine Phase von zwei Jahren, in der Fahr­an­fän­ger besonders unter Beob­ach­tung stehen. Werden in diesem Zeitraum schwer­wie­gen­de Ver­kehrs­ver­stö­ße begangen, drohen strengere Maßnahmen als für erfahrene Fahrer. Ein soge­nann­ter A‑Verstoß, bei­spiels­wei­se eine erheb­li­che Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung, führt zu einer Ver­län­ge­rung der Probezeit um zwei Jahre sowie der ver­pflich­ten­den Teilnahme an einem kos­ten­pflich­ti­gen Auf­bau­se­mi­nar.

 

Beispiele für A‑Verstöße in der Probezeit:

  • Zu dichtes Auffahren (Abstands­ver­stoß): Wenn bei einer Geschwin­dig­keit von über 80 km/h der Min­dest­ab­stand nicht eingehalten wird, handelt es sich um einen A‑Verstoß.
  • Rot­licht­ver­stoß: Das Über­fah­ren einer roten Ampel zieht neben einem Bußgeld und einem möglichen Fahr­ver­bot auch eine Ver­län­ge­rung der Probezeit und die Teilnahme an einem Auf­bau­se­mi­nar nach sich. 
  • Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung ab 21 km/h: Fahren Sie 21 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwin­dig­keit, gilt dies ebenfalls als A‑Verstoß, verbunden mit den genannten Kon­se­quen­zen.

 

B‑Verstöße: Weniger gra­vie­rend, aber nicht folgenlos

Verstöße der Kategorie B haben geringere Aus­wir­kun­gen als A‑Verstöße. Einzelne B‑Verstöße bleiben ohne direkte Aus­wir­kun­gen auf die Probezeit. Aller­dings führen zwei B‑Verstöße in Folge ebenfalls zu einer Ver­län­ge­rung der Probezeit um zwei Jahre und zur Teilnahme an einem Auf­bau­se­mi­nar.

  • Unzu­rei­chen­de Rei­fen­pro­fil­tie­fe: Das Fahren mit Reifen, die die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­pro­fil­tie­fe unter­schrei­ten.
  • Behindern von Ret­tungs­kräf­ten: Unzu­läs­si­ges Parken in gekenn­zeich­ne­ten Feu­er­wehr­ein­fahr­ten.
  • Über­zie­hen der Haupt­un­ter­su­chung: Wenn die Haupt­un­ter­su­chung (HU) um mehr als acht Monate über­schrit­ten wurde.

Die Probezeit soll sicher­stel­len, dass Fahr­an­fän­ger sicher und ver­ant­wor­tungs­voll im Stra­ßen­ver­kehr agieren. Verstöße, ins­be­son­de­re solche der Kategorie A, können nicht nur teuer, sondern auch mit nach­hal­ti­gen Kon­se­quen­zen verbunden sein.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Buß­geld­be­scheid bei einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung?

Der Erhalt eines Buß­geld­be­scheids sorgt oft für gemischte Reak­tio­nen – von Ärger über das erwischt werden bis hin zu Zweifeln an der Genau­ig­keit der Messung. Viele Betrof­fe­ne stellen sich daher die Frage, ob ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll sein könnte.

 

Grund­sätz­lich haben Sie nach Erhalt des Buß­geld­be­scheids 14 Tage Zeit, um schrift­lich Einspruch bei der zustän­di­gen Buß­geld­stel­le ein­zu­le­gen.

Es gibt eine Reihe von Gründen, die die Erfolgs­aus­sich­ten eines Ein­spruchs erhöhen können. Einer der häu­figs­ten ist die Unrich­tig­keit der Messung. Bei­spiels­wei­se kann der Blitzer nicht ord­nungs­ge­mäß geeicht gewesen sein, oder es wurden Fehler bei der Bedienung durch die Mess­be­am­ten gemacht. Auch die Ein­hal­tung des vor­ge­schrie­be­nen Abstands zwischen dem Messgerät und dem Ver­kehrs­schild, das die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung vorgibt, ist ent­schei­dend. Wird diese Min­dest­di­stanz nicht eingehalten, kann der Buß­geld­be­scheid ange­foch­ten werden. In Berlin etwa beträgt der erfor­der­li­che Abstand 75 Meter zu geschwin­dig­keits­ver­än­dern­den Ver­kehrs­zei­chen und 150 Meter zu Orts­ein­gangs­schil­dern.

 

Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, die einen Buß­geld­be­scheid unwirksam machen können. Dazu gehört die Ver­jäh­rung: Die meisten Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten verjähren nach 3 Monaten. Bis dahin muss der Buß­geld­be­scheid erlassen sein. Eine vorherige Anhö­rungs­ver­fü­gung ver­län­gert die Frist einmalig um 3 Monate. Auch formale Fehler können zur Unwirk­sam­keit führen. Bei­spiels­wei­se muss der Bescheid den Empfänger oder die Emp­fän­ge­rin eindeutig anhand der per­sön­li­chen Daten iden­ti­fi­zie­ren. Wenn dies nicht der Fall ist, kann niemand belangt werden. Außerdem müssen der Tatort und die Tatzeit im Bescheid korrekt angegeben sein.

Ein Einspruch lohnt sich ins­be­son­de­re dann, wenn berech­tig­te Zweifel an der Mess­ge­nau­ig­keit, an der Ein­hal­tung der vor­ge­schrie­be­nen Abläufe oder an der formellen Kor­rekt­heit des Bescheids bestehen.

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Häufige Fragen

Bei einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung kann je nach Ortschaft und Höhe der Über­schrei­tung der zuläs­si­gen Geschwin­dig­keit das Bußgeld zwischen 20€ und 800€ betragen.

Bei Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen können neben dem Bußgeld zusätz­lich Strafen wie z.B.  Fahr­ver­bot und/oder Punkte in Flensburg drohen.

Bei Ver­kehrs­ver­stö­ßen ist eine schnelle Reaktion sehr wichtig und da viele Buß­geld­be­schei­de oft feh­ler­haft sind, sollte man sich zeitnah an Ver­kehrs­rechts­exper­ten wenden. Bei Blit­zer­be­ra­ter können Sie Ihren Fall bzw. Ihre Chance auf einen erfolg­rei­chen Einspruch  ganz bequem online, schnell und effizient, kos­ten­frei über­prü­fen lassen.

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