Nut­zungs­be­din­gun­gen der Mobi­li­ty­right GmbH

Nut­zungs­be­din­gun­gen der Website blitzerberater.de

Stand: 24. März 2021

  • 1 Leis­tungs­be­schrei­bung

1.1 Chevalier Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH (nach­fol­gend „Chevalier“) ist Betrei­be­rin des Portals blitzerberater.de. Chevalier erbringt für die Nutzer des Portals blitzerberater.de (nach­fol­gend „Nutzer”) nach Maßgabe dieser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend „AGB”) nach­fol­gend genannte Leis­tun­gen.

1.2 Die Leis­tun­gen der Chevalier beziehen sich auf bestimmte Ord­nungs­mit­tel­ver­fah­ren aus dem Gebiet des Ver­kehrs­rechts, nament­lich des Ver­kehrs­straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts, des Ver­kehrs­zi­vil- und des Ver­kehrs­ver­wal­tungs­rechts.

1.3 Die Dienst­leis­tung der Chevalier beinhal­tet u.a. folgende Maßnahmen:

  • Bereit­stel­len einer tech­ni­schen Infra­struk­tur über das Portal blitzerberater.de (nach­fol­gend „Portal”) für den Daten­aus­tausch und der Kom­mu­ni­ka­ti­on zwischen Chevalier und dem Nutzer
  • Durch­füh­rung einer kos­ten­lo­sen Erst­ein­schät­zung für die Bereiche des Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten- und Ver­kehrs­straf­rechts
  • Angebot einer Man­dats­über­nah­me
  • 2 Anfrage bei blitzerberater.de und Pflichten des Nutzers

2.1 Mit dem Absenden der Anfrage auf blitzerberater.de gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Auftrages zum Erhalt der unter § 1 unter 1.3 genannten Dienst­leis­tun­gen durch Chevalier ab. Die von Chevalier versandte Ein­gangs­be­stä­ti­gung und/oder die Anfor­de­rung weiterer Daten/Unterlagen ist noch keine Annahme dieses Angebotes. Chevalier nimmt den Auftrag durch Prüfung der Daten des Nutzers an. Chevalier behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzu­leh­nen.

2.2 Eine Anfrage bei blitzerberater.de ist nur voll geschäfts­fä­hi­gen Personen oder solchen, die mit Zustim­mung ihrer gesetz­li­chen Vertreter handeln, erlaubt. Bei Min­der­jäh­ri­gen und anderen in der Geschäfts­fä­hig­keit beschränk­ten Personen kommt ein Vertrag erst mit Zustim­mung der ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten Person(en) zustande.

2.3 Der Nutzer ist ver­pflich­tet, die bei der Online-Anfrage abge­frag­ten Daten voll­stän­dig und korrekt anzugeben. Sollten sich die ange­ge­be­nen Daten nach der Anfrage und vor Kon­takt­auf­nah­me durch Chevalier ändern, ist der Nutzer ver­pflich­tet, diese umgehend per E‑Mail an [email protected] mit­zu­tei­len. Das betrifft ins­be­son­de­re Angaben zur Anschrift, Tele­fon­num­mer, E‑Mail-Adresse und zur Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

2.4 Des Weiteren ist der Nutzer ver­pflich­tet, die Angaben zum Sach­ver­halt und Ver­fah­rens­stand voll­stän­dig abzugeben, sowie die bisher erhal­te­nen behörd­li­chen Unter­la­gen voll­stän­dig zu über­sen­den bezie­hungs­wei­se zumindest voll­stän­di­ge Angaben hierzu zu machen, damit Chevalier in die Lage versetzt wird, eine auf dem aktuellen Ver­fah­rens­stand basie­ren­de Erst­ein­schät­zung vor­zu­neh­men und auf etwaig laufende Fristen hin­zu­wei­sen

  • 3 Ablauf

3.1 Chevalier nimmt die kos­ten­lo­se Erst­ein­schät­zung vor und unter­brei­tet ggf. ein Angebot zur Man­dats­über­nah­me.

3.2 Chevalier meldet sich nach Eingang der Unter­la­gen beim Nutzer und erteilt diesem in Fällen des Ver­kehrs­straf- und Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts eine kos­ten­lo­se Erst­ein­schät­zung. In anderen als den vor­ge­nann­ten ver­kehrs­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten kann Chevalier dem Nutzer ein Angebot für eine kos­ten­pflich­ti­ge Erst­ein­schät­zung bezie­hungs­wei­se eine kos­ten­pflich­ti­ge Man­dats­über­nah­me unter­brei­ten. Eine solche kos­ten­pflich­ti­ge Erst­ein­schät­zung wird erst nach aus­drück­li­cher Zustim­mung des Nutzers zu dem Angebot der Chevalier erteilt.

3.3. Chevalier unter­brei­tet dem Nutzer nach Erteilung der Erst­ein­schät­zung ein Angebot zur Übernahme des Mandates. Es besteht kein Anspruch der Chevalier auf Man­dats­über­nah­me.

3.4 Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des Ver­fah­rens durch Chevalier ergriffen werden, ent­schei­det der Nutzer in Absprache mit Chevalier.

3.5  Chevalier behält sich das Recht vor, die vom Nutzer ange­ge­be­nen Daten und Unter­la­gen unter anderem im Bereich Unfall an die faire-Regu­lie­rung Rechts­dienst­leis­tungs­ge­sell­schaft mbH, Koh­len­stra­ße 2, 04107 Leipzig, zu über­mit­teln. Diese meldet sich nach Eingang der Unter­la­gen beim Nutzer für die weitere Bear­bei­tung der Anfrage. 

  • 4 Kosten für Leis­tun­gen

4.1 Chevalier erteilt in Ver­kehrs­buß­geld- und Ver­kehrs­straf­sa­chen eine kos­ten­lo­se Erst­ein­schät­zung aufgrund der vom Nutzer über­mit­tel­ten Daten und Unter­la­gen.

4.2 In anderen als den vor­ge­nann­ten Ange­le­gen­hei­ten erteilt Chevalier eine kos­ten­pflich­ti­ge Erst­ein­schät­zung nach Kos­ten­auf­klä­rung und Zustim­mung des Nutzers.

4.3 Die weitere Bear­bei­tung nach Man­dats­er­tei­lung erfolgt durch Chevalier kos­ten­pflich­tig. Die kos­ten­pflich­ti­ge Tätigkeit wird hierbei nicht ohne vorherige aus­drück­li­che Zustim­mung durch den Nutzer (Man­dats­er­tei­lung) vor­ge­nom­men. Chevalier klärt den Nutzer über die anfal­len­den Kosten der Man­dats­be­ar­bei­tung und die Mög­lich­kei­ten der Übernahme der Kosten durch eine bestehen­de Rechts­schutz­ver­si­che­rung auf.

  • 5 Ver­trags­dau­er / Kündigung

5.1 Das Ver­trags­ver­hält­nis endet, wenn Chevalier den Versuch unter­nom­men hat, dem Nutzer eine Erst­ein­schät­zung über­mit­telt hat oder über die ange­ge­be­nen Kon­takt­da­ten erfolglos versucht hat zu erreichen.

5.2 Chevalier steht ein Kün­di­gungs­recht zu, wenn sich her­aus­stellt, dass die tat­säch­li­chen Angaben des Nutzers in wesent­li­chen Punkten unzu­tref­fend und/oder unvoll­stän­dig sind (z. B. feh­ler­haf­te Angaben zur Person und/oder zum Vorfall; unvoll­stän­di­ge Über­mitt­lung von Doku­men­ten, falsche Angabe von Kon­takt­da­ten).

  • 6 Haftung

6.1 Chevalier übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf eine feh­ler­haf­te, unvoll­stän­di­ge oder nicht erfolgte Daten­über­tra­gung vom Nutzer an Chevalier zurück­zu­füh­ren sind.

6.2 Chevalier gewähr­leis­tet zu keiner Zeit ein frist­wah­ren­des Tätig­wer­den für den Nutzer in laufenden behörd­li­chen, gericht­li­chen oder sonstigen recht­li­chen Verfahren solange kein Man­dats­ver­hält­nis besteht. Der Nutzer ist im Zweifel vor Man­dats­über­nah­me durch Chevalier selbst dafür ver­ant­wort­lich, dass laufende Fristen gewahrt werden, indem er selbst die not­wen­di­gen Rechts­hand­lun­gen vornimmt.

6.3 Chevalier gewähr­leis­tet nicht den jeder­zei­ti­gen ord­nungs­ge­mä­ßen Betrieb bzw. die unun­ter­bro­che­ne Nutz­bar­keit bzw. Erreich­bar­keit des Service. Ins­be­son­de­re haftet Chevalier nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zum Service aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereig­nis­sen, die Chevalier nicht zu vertreten hat. Ferner haftet Chevalier nicht für die unbefugte Kennt­nis­er­lan­gung Dritter von per­sön­li­chen Daten von Nutzern (z.B. durch einen unbe­fug­ten Zugriff von “Hackern” auf die Datenbank).

6.4 Für Schäden, die nicht aufgrund der vor­ge­nann­ten Ursachen eintreten, haftet Chevalier nur bei Vorsatz und grober Fahr­läs­sig­keit. Für leichte Fahr­läs­sig­keit haftet Chevalier bei Schäden aus der Ver­let­zung des Lebens, des Körpers und der Gesund­heit von Personen.

Im Übrigen gilt folgende beschränk­te Haftung: Bei leichter Fahr­läs­sig­keit haftet Chevalier nur im Falle der Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht, deren Erfüllung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Vertrags überhaupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Nutzer regel­mä­ßig vertrauen darf (Kar­di­nal­pflicht). Die Haftung für leichte Fahr­läs­sig­keit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­ren Schäden, mit deren Ent­ste­hung typi­scher­wei­se gerechnet werden muss. Diese Haf­tungs­be­schrän­kung gilt auch zugunsten der Erfül­lungs­ge­hil­fen von Chevalier.

  • 7 Daten­schutz

Infor­ma­tio­nen zur Erhebung, Ver­ar­bei­tung und Wei­ter­ga­be von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten auf der Webseite blitzerberater.de finden Sie in der Daten­schutz­er­klä­rung.

  • 8 Sonstiges

8.1 Sämtliche Erklä­run­gen, die im Rahmen dieses Auftrages über­mit­telt werden, müssen in Textform (E‑Mail, Fax) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.

8.2 Dieser Vertrag unter­liegt dem mate­ri­el­len Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.

8.3 Sollte eine Bestim­mung des Vertrags oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvoll­stän­dig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Ergänzend gelten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen.

8.4 Die Ver­trags­spra­che ist deutsch.

8.5 Der Nutzer kann die aktuellen AGB jederzeit als PDF-Datei kostenlos her­un­ter­la­den.

8.6 Im Rahmen des Ver­trags­schlus­ses erfolgt keine auto­ma­ti­sche Spei­che­rung des Ver­trags­tex­tes durch Chevalier. Der Nutzer ist deshalb ange­hal­ten, den zum Zeitpunkt des Ver­trags­schlus­ses jeweils gültigen, auf der Webseite blitzerberater.de zugäng­li­chen Ver­trags­text auf seiner Fest­plat­te zu speichern oder auf andere Weise zu archi­vie­ren.

  • 9 Ände­run­gen der all­ge­mei­nen Geschäfts- und Nut­zungs­be­din­gun­gen

9.1 Ände­run­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen werden nur mit Zustim­mung des Nutzers wirksam. Die neuen Bedin­gun­gen werden dem Nutzer spä­tes­tens einen Monat vor ihrem Inkraft­tre­ten per E‑Mail über­mit­telt.

9.2 Die neuen Nut­zungs­be­din­gun­gen gelten als ver­ein­bart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E‑Mail wider­spricht. Der Wider­spruch bedarf der Textform. Chevalier wird den Nutzer in der E‑Mail auf die Wider­spruchs­mög­lich­keit, die Frist und die Folgen der Untä­tig­keit des Nutzers gesondert hinweisen.

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