Blitzerberater wichtige Info

Über Rot in der Probezeit gefahren?

Blit­zer­be­ra­ter ver­hin­dert Bußgeld, Punkte und Fahr­ver­bot. Prüfen Sie jetzt Ihre Chancen auf einen erfolg­rei­chen Einspruch – kos­ten­frei und unver­bind­lich.

Volle Kontrolle: Wir beraten – Sie ent­schei­den.

Umfas­sen­der Service: Bequem beauf­tra­gen. Einfach wei­ter­fah­ren.

Hohe Erfolgs­quo­te: Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht

Lohnt sich ein Einspruch?

Dauer: ca. 2 Minuten

Bewertungen BB

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Blit­zer­be­ra­ter ver­hin­dert Bußgeld, Punkte, Fahr­ver­bot. Prüfen Sie jetzt Ihre Chancen auf einen erfolg­rei­chen Einspruch – kos­ten­frei und unver­bind­lich.
Lohnt sich ein Einspruch?

Dauer: ca. 2 Minuten

(Dauer: ca. 2 Minuten)

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Einfach und bequem

Kein Papier­kram. Kein per­sön­li­ches Erschei­nen.

Deutsch­land­wei­te Ver­tei­di­gung

Wir vertreten Sie überall ohne Mehr­kos­ten.

Spe­zia­li­sie­rung auf Ver­kehrs­recht

Stark im Buß­geld­recht und Ver­kehrs­straf­recht.

Schnelle Lösung

Wir wahren die Frist und legen umgehend Einspruch ein.

Auch Blitzer machen Fehler.

Wussten Sie das bereits? Gerade in der Probezeit lohnt es sich häufiger, den Buß­geld­be­scheid anzu­fech­ten, weil höhere Strafen drohen. Holen Sie sich von uns eine kos­ten­freie Erst­ein­schät­zung, ob sich ein Einspruch mit Blit­zer­be­ra­ter lohnt.

Wir kämpfen für eine Ein­stel­lung des Buß­geld­ver­fah­rens oder auf jeden Fall eine Ver­rin­ge­rung der drohenden Strafen.

Unser Rundum-Sorglos-Service für Sie

1

Unter­la­gen ein­rei­chen

Sie laden Ihren Anhö­rungs­bo­gen oder Buß­geld­be­scheid jetzt bequem online hoch.

2

Vorwurf prüfen

Sie erhalten in der Regel in 5 Minuten Ihre per­sön­li­che Erst­ein­schät­zung per E‑Mail.

3

Recht durch­set­zen

Ein Anwalt ver­tei­digt Sie gegen das Bußgeld oder versucht das ursprüng­li­che Strafmaß zu redu­zie­ren.

“Wir möchten die Erwar­tun­gen unserer Mandanten nicht nur erfüllen, sondern über­tref­fen.”

Fach­an­wäl­te für Ver­kehrs­recht | Blit­zer­be­ra­ter

Das sagen unsere Kunden

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Wir wissen was zu tun ist, bei Buß­geld­be­schei­den für Fahr­an­fän­ger

Unser Anspruch ist die Ver­fah­rens­ein­stel­lung, bei bestem Service, voller Trans­pa­renz und ohne Kos­ten­ri­si­ko. Wir kom­bi­nie­ren lang­jäh­ri­ge Expertise mit moderns­ter Software, um der Gegen­sei­te immer voraus zu sein und exzel­len­te Rechts­be­ra­tung digital verfügbar zu machen. Prüfen Sie noch heute einen Einspruch mit Blit­zer­be­ra­ter.

Einspruch Buß­geld­be­scheid in der Probezeit
Was ist zu beachten?

Viele Buß­geld­be­schei­de sind feh­ler­haft und können ange­foch­ten werden. Formal läuft ein Einspruch als Fahr­an­fän­ger genau gleich ab: Ein korrekter Einspruch muss zwei Wochen nach Zustel­lung des Bescheids und in schrift­li­cher Form erfolgen. Ein Einspruch lohnt sich in der Probezeit aber öfter, weil höhere Strafen zu befürch­ten sind. Bereits ab 20 km/h zu schnell geblitzt, zahlen Fahr­an­fän­ger nicht nur das Bußgeld, sondern müssen auch zur Nach­schu­lung und erhalten eine Pro­be­zeit­ver­län­ge­rung.

Der Einspruch sollte unbedingt an die per­sön­li­chen Umstände angepasst werden, damit nur das nötigste preis­ge­ge­ben wird. Ver­zich­ten Sie deshalb auf Mus­ter­vor­la­gen aus dem Internet – sie können einen Einspruch deutlich erschwe­ren. Unsere Ver­kehrs­rechts­exper­ten unter­stüt­zen Sie. Wir wehren Bußgeld, Punkte und Fahr­ver­bot ab. Finden Sie jetzt heraus, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt.

Legen Sie jetzt Einspruch ein!

Auch Blitzer machen Fehler. Wehren Sie sich!
Prüfen Sie noch heute Ihre Chancen auf einen erfolg­rei­chen Einspruch – kos­ten­frei und unver­bind­lich.

(Dauer: ca. 2 Minuten)

Häufige Fragen

Während der Probezeit werden Verstöße besonders geahndet. Bei Miss­ach­tung ver­schie­de­ner Stra­ßen­re­geln können dem Fahrer Fahr­ver­bot, Punkte, Bußgeld bzw. Füh­rer­schein­ent­zug drohen.

Bei schwer­wie­gen­den Ver­kehrs­ver­stöß­ten kann die Probezeit von zwei auf vier Jahre ver­län­gert werden.

Bei einem schwer­wie­gen­den Verstoß ist ein Auf­bau­se­mi­nar für Fahr­an­fän­ger in der Probezeit fällig und dieses kann circa 250 bis 400 EUR kosten.

Schwer­wie­gen­de Verstöße (auch bekannt als A und B‑Delikte) sind straf­recht­li­che Verstöße bzw. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, wofür eine Geld­stra­fe in Höhe von min­des­tens 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig sind. Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen, Rot­licht­ver­stoß, Miss­ach­tung der Vorfahrt, Verstoß gegen die Null Pro­mil­le­gren­ze etc. sind Beispiele solcher Verstöße, die während der Probezeit sogar Füh­rer­schein­ent­zug bedeuten können.

256-bit AES

ver­schlüs­selt

Ver­kehrs­rechts­an­wäl­te

der Kanzlei Chevalier

Rechen­zen­trum

in Deutsch­land

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