Häufige Fragen

Während der Probezeit werden Verstöße besonders geahndet. Bei Miss­ach­tung ver­schie­de­ner Stra­ßen­re­geln können dem Fahrer Fahr­ver­bot, Punkte, Bußgeld bzw. Füh­rer­schein­ent­zug drohen.

Bei schwer­wie­gen­den Ver­kehrs­ver­stöß­ten kann die Probezeit von zwei auf vier Jahre ver­län­gert werden.

Bei einem schwer­wie­gen­den Verstoß ist ein Auf­bau­se­mi­nar für Fahr­an­fän­ger in der Probezeit fällig und dieses kann circa 250 bis 400 EUR kosten.

Schwer­wie­gen­de Verstöße (auch bekannt als A und B‑Delikte) sind straf­recht­li­che Verstöße bzw. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten, wofür eine Geld­stra­fe in Höhe von min­des­tens 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig sind. Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen, Rot­licht­ver­stoß, Miss­ach­tung der Vorfahrt, Verstoß gegen die Null Pro­mil­le­gren­ze etc. sind Beispiele solcher Verstöße, die während der Probezeit sogar Füh­rer­schein­ent­zug bedeuten können.

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