Cookie-Erklärung
Häufige Fragen
Während der Probezeit werden Verstöße besonders geahndet. Bei Missachtung verschiedener Straßenregeln können dem Fahrer Fahrverbot, Punkte, Bußgeld bzw. Führerscheinentzug drohen.
Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößten kann die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert werden.
Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger in der Probezeit fällig und dieses kann circa 250 bis 400 EUR kosten.
Schwerwiegende Verstöße (auch bekannt als A und B‑Delikte) sind strafrechtliche Verstöße bzw. Ordnungswidrigkeiten, wofür eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig sind. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß, Missachtung der Vorfahrt, Verstoß gegen die Null Promillegrenze etc. sind Beispiele solcher Verstöße, die während der Probezeit sogar Führerscheinentzug bedeuten können.