Auf welchen Geräten kann ich das E‑Book lesen?

Sie erhalten das „E‑Book“ als Word-Dokument. Sofern Sie auf Ihrem PC oder Smart­phone über Word verfügen, können Sie das E‑Book lesen. Das E‑Book kann nicht auf E‑Book-Readern gelesen werden.

Was beinhal­tet das E‑Book?

Das E‑Book besteht aus insgesamt 24 Seiten.

Sie erhalten vier Mus­ter­schrei­ben und ein Beispiel für eine Arbeit­ge­ber­be­stä­ti­gung:

  • zwei Ant­wort­schrei­ben auf Zeugenfragebogen/Anhörungsbogen
  • ein weiteres Ant­wort­schrei­ben auf Anhö­rungs­bo­gen
  • einen Kom­pen­sa­ti­ons­an­trag mit Begrün­dung
  • ein Beispiel für eine Arbeit­ge­ber­be­stä­ti­gung (Eine Arbeit­ge­ber­be­stä­ti­gung erhöht Ihre Chancen auf eine Kom­pen­sa­ti­on des Fahr­ver­bots)

Sie erhalten wertvolle Exper­ten­tipps für Ihre erfolg­rei­che Selbst­ver­tei­di­gung im Buß­geld­ver­fah­ren. Im E‑Book werden z.B. folgende Fragen beant­wor­tet:

Wie kann die Buß­geld­stel­le den Fahrer ermitteln?

Muss der Halter bei der Ermitt­lung des Fahrers mithelfen?

Was passiert, wenn der Halter bei der Ermitt­lung des Fahrers nicht mithilft?

Darf ich einfach eine andere Person als Fahrer angeben?

Wann verjähren Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten?

Wie kann ich eine drohende Fahr­ten­buch­auf­la­ge vermeiden?

Fragen Sie für mich meinen aktuellen Punk­te­stand in Flensburg ab?

Ja, auf Wunsch fragen wir für Sie als Käufer des E‑Books Ihren aktuellen Punk­te­stand beim Kraft­fahrt­bun­des­amt in Flensburg ab. Zwar haben Sie die Mög­lich­keit selbst kostenlos Ihren Punk­te­stand beim Kraft­fahrt­bun­des­amt anzu­for­dern. Im Gegensatz zur kos­ten­lo­sen Anfrage beim Kraft­fahrt­bun­des­amt, die Sie selbst stellen können, bleibt Ihnen bei unserer Abfrage das Ein­scan­nen von Per­so­nal­aus­weis, Reisepass oder die z.T. kos­ten­pflich­ti­ge Beglau­bi­gung Ihrer Unter­schrift durch Ihre Stadt oder Gemeinde erspart. 

Wie und wann erfahre ich nach der Bestel­lung des E‑Books meinen aktuellen Punk­te­stand in Flensburg?

Sofern wir für Sie Ihren Punk­te­stand beim Kraft­fahrt­bun­des­amt abfragen sollen, senden Sie uns einfach die aus­ge­füll­te Vollmacht auf Seite 24 des E‑Books per E‑Mail, Fax oder Post zu. Wir werden dann unver­züg­lich Ihren Punk­te­stand beim Kraft­fahrt­bun­des­amt anfordern. Sobald uns der Punk­te­stand vorliegt, erhalten Sie von uns Ihren aktuellen Auszug aus dem Fahr­eig­nungs­re­gis­ter per E‑Mail oder auf Wunsch auch per Post.

Wieviel kostet das E‑Book?

Der Preis für das E‑Book beträgt 1,99 € . Sobald Ihre Bestel­lung erfolg­reich abge­schlos­sen ist, können Sie sich das E‑Book sofort her­un­ter­la­den und lesen.

Wann kann mir das E‑Book in der Regel wei­ter­hel­fen?

Sie haben als Pri­vat­per­son (NICHT bei Fir­men­fahr­zeu­gen!) von der Buß­geld­stel­le einen Zeu­gen­fra­ge­bo­gen oder Anhö­rungs­bo­gen (noch KEINEN Buß­geld­be­scheid) erhalten, d.h es wurde gerade erst von der Buß­geld­stel­le ein Buß­geld­ver­fah­ren gegen unbekannt (dann Zeu­gen­fra­gen­bo­gen) oder gegen den mut­maß­li­chen Fahrer (dann Anhö­rungs­bo­gen) ein­ge­lei­tet. Weder Halter noch Fahrer haben bisher Angaben in der Sache, ins­be­son­de­re zur Fahr­er­ei­gen­schaft, gegenüber der Buß­geld­stel­le gemacht.

Daran erkennen Sie, dass Sie einen Zeu­gen­frag­bo­gen erhalten haben:

Die Über­schrift im Zeugenfragebogen/Fahrerermittlungsbogen lautet in der Regel Zeu­gen­be­fra­gung oder Fahr­er­mitt­lung. Es ist davon die Rede, dass mit dem Fahrzeug mit dem amtlichen Kenn­zei­chen … eine Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keit begangen worden sein soll. Sie als Halter werden gebeten den Fahrer bzw. Ver­ant­wort­li­chen zu benennen.

Daran erkennen Sie, dass Sie einen Anhö­rungs­bo­gen erhalten haben:

Die Über­schrift im Anhö­rungs­bo­gen lautet in der Regel Anhö­rungs­bo­gen oder schrift­li­che Anhörung. Es beginnt in der Regel mit: …es wird Ihnen vor­ge­wor­fen…

Beispiel:

Der Halter hat einen Zeu­gen­fra­ge­bo­gen erhalten. Halter und Fahrer sind nicht identisch. Im Zeu­gen­fra­ge­bo­gen heißt es, dass mit dem betrof­fe­nen Fahrzeug (Pkw ohne Anhänger) eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung von 31 km/h (nach Tole­ranz­ab­zug) innerorts begangen worden sein soll. Dem Fahrer droht eine Regel­geld­bu­ße von 160,00 €, ein Monat Fahr­ver­bot und die Ein­tra­gung von zwei Punkten im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter (Die Til­gungs­frist für die Ein­tra­gung beträgt fünf Jahre!)

Selbst wenn der Halter und/oder mut­maß­li­che Fahrer über eine Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­rung verfügt, übernimmt diese zum jetzigen Zeitpunkt keine Kosten für die Ver­tei­di­gung im Buß­geld­ver­fah­ren gegen unbekannt. Oder anders aus­ge­drückt: Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernimmt für die Beant­wor­tung des Zeu­gen­fra­ge­bo­gens durch einen Ver­kehrs­rechts­exper­ten keine Kosten. Erst ab dem Zeitpunkt indem gegen den Fahrer ein Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wurde, kommt eine Kos­ten­über­nah­me durch eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung überhaupt in Betracht.

An dieser Stelle kann Ihnen das E‑Book sofort wei­ter­hel­fen. Sie erhalten Mus­ter­schrei­ben für die Beant­wor­tung des Zeu­gen­fra­ge­bo­gens und konkrete Hinweise wie Sie genau vorgehen müssen. Sie haben mit Hilfe des E‑Books gute Erfolgs­aus­sich­ten in dieser Kon­stel­la­ti­on die Zahlung der Geldbuße, die Ein­tra­gung von Punkten im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter und das drohende Fahr­ver­bot zu vermeiden.

Bei welchen Vorwürfen kann mir das E‑Book wei­ter­hel­fen?

Das E‑Book kann Ihnen nur bei soge­nann­ten Kenn­zei­chen­an­zei­gen, d.h. der Fahrer des betrof­fe­nen Fahrzeugs wurde vor Ort nicht ange­hal­ten, und bei folgenden Vorwürfen wei­ter­hel­fen:

  1. Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung
  2. Abstands­un­ter­schrei­tung
  3. Rot­licht­ver­stoß
Wann kann mir das E‑Book in der Regel nicht (mehr) wei­ter­hel­fen?

Sofern bereits ein Buß­geld­be­scheid erlassen wurde, kann Ihnen das E‑Book grund­sätz­lich nicht (mehr) wei­ter­hel­fen. Es gibt zwei Ausnahmen:

1.Wenn gegen Sie ein Buß­geld­be­scheid erlassen wurde, Sie aber zum Tat­zeit­punkt nach­weis­lich nicht der Fahrer waren.

2.Wenn Sie nur gegen ein im Buß­geld­be­scheid ver­häng­tes Fahr­ver­bot vorgehen möchten und bei Ihnen ein beruf­li­cher Härtefall vorliegt.

WICHTIG! Wenn Sie bereits einen Buß­geld­be­scheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb 14 Tagen seit Zustel­lung des Buß­geld­be­scheids dagegen Einspruch einlegen. Andern­falls wird der Buß­geld­be­scheid rechts­kräf­tig.

Erst Recht kann Ihnen das E‑Book nicht (mehr) wei­ter­hel­fen, wenn Sie sich bereits im gericht­li­chen Verfahren befinden, also Post vom Amts­ge­richt erhalten haben.

Kann mir das E‑Book auch bei der Ver­tei­di­gung bei Halt- und Park­ver­stö­ßen wei­ter­hel­fen?

Nein, das E‑Book kann Ihnen grund­sätz­lich nur bei folgenden Vorwürfen wei­ter­hel­fen:

  1. Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung
  2. Abstands­un­ter­schrei­tung
  3. Rot­licht­ver­stoß
Kann mir das E‑Book wei­ter­hel­fen, wenn Halter des betrof­fe­nen Fahrzeugs eine Firma oder juris­ti­sche Person (z.B. GmbH oder AG) ist und der Halter einen Zeu­gen­fra­ge­bo­gen oder Anhö­rungs­bo­gen erhalten hat?

Nein, dann kann Ihnen das E‑Book nicht wei­ter­hel­fen.

Kann ich die Mus­ter­schrei­ben aus dem E‑Book einfach über­neh­men?

Ja, Sie können den Text in den Mus­ter­schrei­ben, in der Arbeit­ge­ber­be­stä­ti­gung und auch die recht­li­chen Aus­füh­run­gen einfach kopieren und für Ihre Schreiben an die Buß­geld­stel­le über­neh­men. Sie müssen in den Mus­ter­schrei­ben lediglich die rot mar­kier­ten Textteile ergänzen.  

Ist mir mit der Hilfe des E‑Books eine Ein­stel­lung des Buß­geld­ver­fah­rens garan­tiert?

Nein, eine Garantie für eine Ein­stel­lung des Buß­geld­ver­fah­rens gibt es leider nicht. Selbst wenn Sie einen Ver­kehrs­rechts­exper­ten mit Ihrer Ver­tei­di­gung im Buß­geld­ver­fah­ren beauf­tra­gen, kann Ihnen dieser eine Ein­stel­lung nicht vorher garan­tie­ren. Aller­dings haben Sie mit Hilfe des E‑Books gute Erfolgs­aus­sich­ten auf eine Ein­stel­lung des Buß­geld­ver­fah­rens. Sie machen garan­tiert keine Fehler.

Nach oben scrollen